„Die Osteopathie ist als Behandlungsmethode nach Auskunft der ÄK Saarland sowie der Universitätsklinik des Saarlandes inzwischen wissenschaftlich anerkannt.“
(VwG Saarland 3 K 1175/08 v. 23.06.2009).
In Deutschland ist gegenwärtig der Begriff Osteopath gesetzlich außerhalb Hessens (dort durch die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie, WPO-Osteo) nicht geschützt und die Ausbildung
gesetzlich nicht geregelt.